Mietbedingungen

Mietbedingungen

Angelika Schmoll – Fasanenweg 65 – 25826 St. Peter-Ording – Telefon 04863 7162 – „Ferienwohnungen Ufer“

Die verbindliche Buchung dieser Ferienwohnung erfolgt, sobald der vom Mieter unterzeichnete Mietvertrag innerhalb von 10 Tagen (ab Poststempeldatum) dem Vermieter vorliegt.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter ausschließlich für den vereinbarten Zeitraum zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag festgelegten maximalen Personenanzahl belegt werden.
Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Vereinbarung gegen Entrichtung einer Gebühr gestattet.

Der Vermieter trägt die Verantwortung für die korrekte Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen während der gesamten Mietdauer ordnungsgemäß zu erbringen und aufrechtzuerhalten. Das Mietobjekt samt Inventar wird vom Mieter im vorhandenen Zustand übernommen und ist sorgsam zu behandeln.
Geschirr ist bei der Abreise in einwandfreiem, gereinigtem Zustand zu hinterlassen, und Mülltonnen sind zu entleeren. Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden. Nicht gemeldete Schäden, die bei der Endreinigung festgestellt werden, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Fahrzeugschäden oder Diebstahl auf hauseigenen Abstellplätzen.

Mietpreis und Zahlung

Bettwäsche, Hand-, Dusch- und Geschirrtücher sind im Mietpreis enthalten. Die im Mietvertrag ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Die Restzahlung der Gesamtmiete ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn per Überweisung auf das angegebene Konto entrichten. Die Kurabgabe muß direkt beim Vermieter am Anreisetag zu entrichten.

Stornierung

Im Falle einer Stornierung durch den Mieter ist der entstandene Schaden in Höhe der gesamten Miete abzüglich 10 % für nicht in Anspruch genommene Leistungen zu ersetzen. Bei erfolgreicher anderweitiger Vermietung des Objekts wird die Miete anteilig erstattet. Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen. Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder eine Lücke entstehen, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters.

Mietvertrag, Mietrechnung und Mietbedingungen werden anerkannt:

St. Peter-Ording, [Datum] Ort, [Datum]

Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter

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